„Ein guter Ausgleich der Interessen vor Ort im ländlichen Raum kann gelingen - auch bei den jagdlichen und strittigen Themen“, leitete Forstministerin Christine Schneider die Anhörung zum ersten Entwurf des Landesjagdgesetzes im Ministerrat ein. „Eine Verantwortungsgemeinschaft aus Landwirtschaft, Weinbau, Forstwirtschaft, Naturschutz und Jagd vor Ort entsteht, wenn die gemeinsamen Ziele klar und die Instrumente der Umsetzung praxisnah gestaltet sind“, so die Ministerin.
Im Koalitionsvertrag für die Jahre 2026 bis 2031 haben die Regierungsparteien vereinbart das 2025 beschlossene rheinland-pfälzische Landesjagdgesetz, unter anderem im Hinblick auf die neuen Regelungen im Bundesjagdgesetz zum Wolf, anzupassen. Dieser Vorgang soll für einzelne entscheidende und praxisrelevante Anpassungen im Landesjagdgesetz genutzt werden. Auch die ausstehende Landesjagdverordnung, die den Gesetzesvollzug regelt, soll zeitnah erarbeitet und praxisgerecht ausgestaltet werden.
Forstministerin Christine Schneider hatte unmittelbar nach Amtsantritt den Auftrag erteilt, notwendige Anpassung am Landesjagdgesetz und parallel die Neufassung der Landesjagdverordnung vorzubereiten. Damit die Rechtsnormen zur Jagd vollständig transparent sind und von den Verbänden bewertet werden können, werden in Kürze auch die dem Gesetz nachgelagerten Rechtsverordnungen in die Anhörungen gegeben. Am Inkrafttreten des neuen Landesjagdgesetzes zum 1. April 2027 wird festgehalten. „Ansonsten würden gerade in Bezug auf den Wolf unklare rechtliche Zustände geschaffen, die einer vernünftigen und praxisgerechten Problemlösung in Rheinland-Pfalz entgegenstehen“, begründete Ministerin Schneider den Zeitplan. Auch wenn der Wolf im aktuell gültigen Landesjagdgesetz noch nicht enthalten ist, gibt es bereits klare Übergangsregelungen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten hat zur Auslegung des Bundesjagdgesetzes bis zur Aufnahme ins Landesjagdgesetz Handlungshinweise für den Umgang in der Praxis veröffentlicht.
„Die schnelle Anpassung an das Bundesrecht und die damit einhergehende Rechtssicherheit sind wichtig, um für Akzeptanz zu werben - im ländlichen Raum und insbesondere bei denjenigen, die das Jagdrecht in der Fläche umsetzen“, erläuterte Schneider. „Im Interesse des Natur- und Artenschutzes sowie der Nutztierhaltenden werden die Regelungen des Bundesjagdgesetzes zum Wolf konsequent umgesetzt.“
In einigen Bereichen werden im Gesetzentwurf Verantwortungen zum Jagdmanagement zurückverlagert an die Beteiligten vor Ort, etwa im Umgang mit dem Rotwild. Die Zuständigkeiten der Kreisjagdbeiräte und Unteren Jagdbehörden werden so gestärkt. Bestimmungen, die bereits in anderen Gesetzen oder anerkannten Grundsätzen geregelt sind, sollen gestrichen werden.
„Wir halten an den bewährten Grundsätzen des alten Jagdrechts fest. Wir wollen den Wald als Lebensraum schützen. Dafür müssen auch die Wildschäden minimiert werden, damit naturnaher Waldbau und Waldumbau in Zeiten des Klimawandels gelingen kann und die Flächen in Landwirtschaft und Weinbau möglichst geschützt werden.“ Mit diesen Grundsätzen geht Ministerin Schneider auf das ihr wichtige Thema Wildschäden ein. Die Jägerschaft leiste bereits heute einen großen und unverzichtbaren Beitrag, den es besonders hervorzuheben gälte. Die Grundprinzipien der Analyse von Waldwildschäden, des Schadensausgleichs und der Prävention würden erhalten und gestärkt, das neue Instrument der Jagdkonzeption übernommen. Gleichzeitig werden die forstbehördlichen Stellungnahmen mit Fokus auf die Aspekte Objektivität, Nachvollziehbarkeit, Qualitätssicherung und Digitalisierung modernisiert. Hierzu werden die wesentlichen Punkte in einer eigenen Rechtsverordnung einheitlich geregelt.
„Wir brauchen Überzeugung und Motivation vor Ort, damit die jagdpolitischen Ziele erreicht werden können. Daran müssen wir gemeinsam mit den Verbänden arbeiten“, betonte Forstministerin Schneider im Anschluss der Ministerratssitzung.
