Rotweinglas
Rotweinglas

Krisendestillation

Für die Durchführung der Krisendestillation stehen dem Land Rheinland-Pfalz für die Krisendestillation von Rot- und Rosé-Weinen mit der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) Rheinhessen (Qualitätswein) Fördermittel aus der EU-Agrarreserve in Höhe von  10,325 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Unterstützung beläuft sich laut o.g. EU-Verordnung auf maximal 0,59 Euro je Liter tatsächlich destilliertem Wein incl. der Kosten für Logistik und Brennlohn. Daraus ergibt sich eine maximal zu destillierende Weinmenge von 17,5 Millionen Liter.

Sofern die gesamte beantragte und bewilligungsfähige Weinmenge zum Ende der Antragsfrist die maximal zu destillierende Weinmenge von 17,5 Millionen Liter übersteigen sollte, wird die bewilligungsfähige Weinmenge jedes Antrags um den Faktor der Überzeichnung gekürzt.
Der Antragsteller erhält nach Ende der Antragsfrist (15.10.2026) - spätestens am 30.11.2026 - einen Bescheid über die zur Destillation bewilligte Weinmenge. Für Weinmengen, die vor Zugang des Bewilligungsbescheids destilliert wurden, ist ein Anspruch auf Unterstützung ausgeschlossen.
Beläuft sich die tatsächlich destillierte Weinmenge nach der Maßnahme unter 75 Prozent der zur Destillation bewilligten Menge, wird die Höhe der Unterstützung um 50 Prozent reduziert (0,295 EUR/Liter destilliertem Wein).

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen elektronisch einzureichen. Senden Sie hierzu eine Mail mit dem Scan des unterschriebenen Antragsformulars an krisendestillation(at)dlr.rlp.de und beantragen Sie mit dieser E-Mail formlos die Freischaltung zur RLP-Box (Cloud). Sie erhalten dann eine Antwortmail mit den Zugangsdaten zum direkten digitalen Hochladen der weiteren Antragsunterlagen.