Eingriff und Kompensation

Eingriffsregelung

Holzpfad durch Wald
Holzpfad

Das Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) vom Oktober 2015 sieht eine Bündelung der Kompensationsmaßnahmen und der Maßnahmen aus Ersatzzahlungen in bestimmte Räume vor, z.B. auf die dafür vorgesehenen Flächen in Landschaftsplänen. Es setzt verstärkt auf den Ausgleich und Ersatz von Eingriffen durch Bewirtschafts- und Pflegemaßnahmen zur dauerhaften Aufwertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes (auch „produktionsintegrierte Maßnahmen - PIK“) sowie auf den Schutz von ökologisch wertvollem Grünland. Das Verfahren zur Einrichtung und Anwendung von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen (Anlage und Abbuchung von Ökokonten) ist geregelt, damit der Naturhaushalt gestärkt und ein neuer Lebensraum geschaffen wird, bevor ein anderer verlorengeht. Die Aufgabe der Verwaltung und Verwendung von Ersatzzahlungen ist auf die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) übertragen worden.

Näheres zum Vollzug der Eingriffsregelung regeln die Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung - LKompVO) vom Juni 2018 und der ergänzende Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz, der seit 2021 verbindlich anzuwenden ist. Zur Unterstützung der Berechnung der Biotopwertpunkte im Rahmen der integrierten Biotopbewertung gemäß Punkt 4.2 des Praxisleitfadens steht ein webbasierter Kalkulator zur Berechnung von Kompensationsbedarf und Kompensationswert in der integrierten Biotopbewertung zur Verfügung (BWKalk).

Näheres zum Vollzug des landesweiten Kompensationsverzeichnisses, das die Kompensationsmaßnahmen und die Maßnahmen aus Ersatzzahlungen sowie die dafür in Anspruch genommenen Flächen erfasst, regelt die Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO).

Die Vorgaben der LKompVzVO werden durch die webbasierte Fachanwendung KSP (Kompensationsverzeichnis Service Portal) umgesetzt.  Das KSP dient der Erfassung von Eingriffs- und Kompensationsflächen sowie von Ökokonten und wurde im November 2022 in einer neuen, verbesserten Version zur Verfügung gestellt. Die Eingabe relevanter Daten, ob händisch oder automatisiert mittels der bereitstehenden Schnittstelle, liegt in der Verantwortung der verfahrensführenden Behörden bzw. der Träger der Bauleitplanung. Die Aufgabe kann auf die Eingriffsverursacher übertragen bzw. an Planungsbüros vergeben werden.
Zum Anmeldeportal gelangen Sie hier.
Das Handbuch, Video Tutorials und Schulungstermine finden sie hier.
 

Grundlageninformationen zum KSP

Das KSP (Kompensationsverzeichnis Service Portal) ist eine webbasierte Fachanwendung zur Führung des Kompensationsverzeichnisses in Rheinland-Pfalz. Es dient der Erfassung von Eingriffs- und Kompensationsflächen sowie von Ökokonten und setzt die Vorgaben der Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO) vom Juni 2018 um.

Das KSP wurde in 11/2022 in einer neuen, verbesserten Version zur Verfügung gestellt und löste seinen gleichnamigen Vorgänger (2018-2022) somit ab.
 
Eine Registrierung im KSP und die händische Eingabe relevanter Daten bzw. die Einrichtung einer automatisierten Schnittstelle zum KSP ist für die Zulassungsbehörden, d. h. die verfahrensführende Behörde und Träger der Bauleitplanung, verpflichtend. Eingriffsverursacher und Planungsbüros etc. müssen sich registrieren, sofern sie von der Zulassungsbehörde bzw. ihrem Auftraggeber zur Dateneingabe in das KSP verpflichtet bzw. beauftragt wurden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Naturschutzbehörden müssen sich ebenfalls registrieren lassen.
(Zu Registrierung und Anmeldung im KSP siehe untenstehende Erläuterungen.)

Das KSP ist über das allgemeine Anmeldeportal der Landesnaturschutzverwaltung erreichbar. Hierfür wird o.g. Registrierung sowie die Zugriffsfreischaltung auf das Fachsystem notwendig. Über das Anmeldeportal werden neben KSP auch weitere Fachanwendungen bereitgestellt.

Bei Fragen zur Registrierung, Anmeldung und Bedienung des KSP sowie zum technischen Betrieb oder zur Projektentwicklung wenden Sie sich bitte an die KSP-Servicestelle unseres Ministeriums unter:

ksp(at)mlwuf.rlp.de - Tel. +49 6131 - 16 6586.

Zum Anmeldeportal (und damit zum KSP) gelangen Sie hier.
Weitere Informationen, Tutorial Videos und Hilfe finden Sie hier.

1. Zulassungsbehörden (inkl. Träger der Bauleitplanung)
Zulassungsbehörden sind Behörden und öffentliche Stellen, die im Rahmen einer Zulassung (z. B. Genehmigung oder Planfeststellung) die erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen nach § 17 Abs. 1 oder 3 BNatSchG zur Durchführung des § 15 BNatSchG (Kompensation) zu treffen haben und die Träger der Bauleitplanung.
Zulassungsbehörden sind für die Mitteilung der erforderlichen Angaben zu den Eingriffen und zugehörigen Kompensationen an die Eintragungsstellen durch Nutzung der entsprechenden Formulare im KSP verantwortlich.
Zur Nutzung der automatischen Schnittstelle, bspw. zur Anbindung an Ihr eigenes Verwaltungssystem, kontaktieren Sie bitte die KSP-Servicestelle.

2. Eingriffsverursacher und beauftragte Dritte (Datenbereitsteller)
Eingriffsverursacher sind Sie, wenn Sie einen Antrag oder einen Plan einreichen, der eine Eingriffsbeurteilung und ggf. die Umsetzung von naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen erfordert (Eingriffsregelung nach § 13ff BNatSchG bzw. Regelungen des BauGB).
Beauftragter Dritter sind Sie, wenn Sie mit der Erstellung von Unterlagen zur Beurteilung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft oder auch nur mit der Dateneingabe ins KSP beauftragt wurden, z. B. als Planungsbüro oder selbständige Landschaftsarchitektin / selbständiger Landschaftsarchitekt.
Als Eingriffsverursacher bzw. von einem Eingriffsverursacher beauftragter Dritter nehmen Sie im KSP die Rolle des Datenbereitstellers ein.
Ein institutioneller Datenbereitsteller sind Sie, wenn Sie als staatliche/öffentliche Stelle Eingriffsverursacher sind, z. B. Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Flurbereinigungsverfahren, Forstämter, die für die Waldbesitzer Antragsunterlagen erstellen, LBM-Regionalstellen oder die Bundesnetzagentur, das Eisenbahnbundesamt.
Auch als Träger der Bauleitplanung sind Sie ein institutioneller Datenbereitsteller, der jedoch zeitgleich die Funktion der Zulassungsbehörde hat, und daher als solche geführt wird (s. oben).
Datenbereitsteller sind für die Mitteilung der erforderlichen Angaben zu den Eingriffen und zugehörigen Kompensationsflächen an die Zulassungsbehörden durch Nutzung der Formulare im KSP verantwortlich, sofern ihnen diese Aufgabe von der Zulassungsbehörde übertragen wurde bzw. sie von ihrem Auftraggeber dazu beauftragt wurden.
Zur Nutzung der automatischen Schnittstelle, bspw. zur Anbindung an Ihr eigenes Verwaltungssystem, kontaktieren Sie bitte die KSP-Servicestelle.

3. Eintragungsstellen
Eintragungsstelle ist die jeweils im Verfahren beteiligte Naturschutzbehörde. Achtung: Es handelt sich bei der Eintragungsstelle nicht um die Stelle, die die Eingabe der Daten vornimmt. Die Eintragungsstelle verantwortet die finale  E i n t r a g u n g  in das offizielle, öffentlich einsehbare Kompensationsverzeichnis des Landes. 
Sie weisen die Zulassungsbehörden frühzeitig schriftlich auf ihre Pflicht zur Datenbereitstellung hin, wirken auf die vollständige und ordnungsgemäße Mitteilung der Angaben hin und unterstützen alle Verfahrensbeteiligten beratend (§ 4 Abs. 5 LKompVzVO). Sind zum Zeitpunkt Ihrer Beteiligung am Eingriffsverfahren noch keine Daten im KSP eingegeben worden, erstellen Sie unverzüglich einen neuen Eingriffseintrag, spätestens mit Abgabe Ihrer Stellungnahme. Dieser Eingriff kann von Ihnen so weit ausgefüllt werden, wie es Ihre derzeitige Informationslage zulässt. Der neu angelegte Eingriff muss zur weiteren Dateneingabe der zuständigen Zulassungsbehörde freigegeben werden. Weisen Sie in Ihrer Stellungnahme an die Zulassungsbehörde auf die weitere Dateneingabe im KSP unter Angabe der Kennung des Eintrags hin.
Wenn alle endgültigen Daten von der Zulassungsbehörde ergänzt wurden, müssen Sie den Vorgang verzeichnen. Damit bestätigen Sie die Qualität und Korrektheit der Daten zur Übernahme in das öffentliche Kompensationsverzeichnis von Rheinland-Pfalz, das im Kartendienst des Landschaftsinformationssystem (LANIS) unter „Nachhaltige Naturschutzmaßnahmen“ als Kompensationsverzeichnis einsehbar ist.
Perspektivisch sollen die Kompensationsflächen und -maßnahmen von dort aus an das Liegenschaftskataster weitergeleitet werden, um den gesetzlichen Auftrag des § 10 LNatSchG landeseinheitlich automatisiert nachzukommen.
Bevorratete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen tragen Sie unverzüglich nach ihrer Vereinbarung als „Ökokonto“ im entsprechenden Menü des KSP ein, sofern sie die Aufgabe der Dateneingabe nicht dem Maßnahmenträger übertragen haben (§ 4 Abs. 3 LKompVzVO).

Die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) vom Juni 2018 konkretisiert die seit 2005 im Landesnaturschutzgesetz bestehende Rechtspflicht zur digitalen Datenbereitstellung der Zulassungsbehörden an die Naturschutzbehörden (vgl. § 12 Abs. 2 LNatSchG alt, § 17 Abs. 6 BNatSchG und § 10 LNatSchG).
Umgesetzt sind die Vorgaben in der webbasierten Fachanwendung KSP, die von allen Zulassungsbehörden, d. h. verfahrensführenden Behörden bzw. Trägern der Bauleitplanung, zu nutzen ist. Ihnen obliegt die Rechtpflicht zur Datenbereitstellung der Informationen aus der Zulassung bzw. dem Satzungsbeschluss mittels der entsprechenden Formulare im KSP.

Sofern die Zulassungsbehörde nicht selbst die Daten im KSP bereitstellt, kann sie den Eingriffsverursacher, d. h. den Antragsteller, dazu verpflichten (§ 4 Abs. 1 Satz 2 LKompVzVO). Sofern Sie selbst die Daten bereitstellt, kann sie dafür Gebühren erheben. Grundlage sind entweder die Gebührenverordnung des jeweiligen Fachrechtes oder die Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umweltrechts (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 28. August 2019, Punkt 1.1.2.17.

Zusammengefasst sind die Zulassungsbehörden verantwortlich für 

• die digitale Datenbereitstellung im KSP 
  - entweder in eigener Verantwortung (händisch oder per Schnittstelle)
  - oder durch Übertragung der Aufgabe auf den Eingriffsverursacher/Antragsteller
• die digitale Übermittlung (Freigabe) der geprüften Daten an die Eintragungsstelle zum Zeitpunkt der Zulassung / mit Inkrafttreten
  der Satzung im KSP
• die unverzügliche Mitteilung von Änderungen, der Aufhebung oder der Unwirksamkeit der Festsetzung einer Kompensationsmaßnahme
  an die Eintragungsstelle

Sie werden bei diesen Aufgaben von den Naturschutzbehörden beratend unterstützt.

Berechnung der Ersatzzahlungen für Windenergieanlagen und sonstige Turm- und Mastbauten

Die folgenden Anwendungshilfen dienen der Berechnung der Ersatzzahlungen für nicht ausgleich- und ersetzbare Landschaftsbildbeeinträchtigungen durch Mast- und Turmbauten gemäß § 7 Abs. 2ff. LKompVO i. V. m. § 6 Abs. 1 LKompVO. Auszufüllen sind die gelb hinterlegten Felder. 

Hinweis zum Druck der Arbeitshilfen: die Seitenränder der Excel-Tabellen sind auf „schmal“ einzustellen.

Hinweis zur Eingabe des Bewertungsraumes: Die Eingabe des Bewertungsraumes erfolgt i. d. R. in ha. Bei der Eingabe in m² gilt 1 m² = 0,0001 ha. Alternativ kann der Bewertungsraum auch in Prozent angegeben werden.

Das Landschaftsinformationssystem (LANIS) schafft die Grundlage dafür, dass Planungen und Maßnahmen Dritter schon frühzeitig die Ziele des Naturschutzes kennen und berücksichtigen können. Im LANIS werden digital die für die Landschaftsplanung relevanten Naturschutzfachdaten bereitgestellt. Dazu gehören Fachinformationen zu den Naturschutzschwerpunkten wie Schutzgebiete, Natura 2000, Kompensation, Biotope, Landschaften, Landschaftsplanung sowie Pflanzen und Tiere.

Die elektronischen Vorgaben zur Eintragung in das Kompensationsverzeichnis finden Sie unter Kompensation.
Die rechtskräftigen Eintragungen zu Eingriffen, Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten und Maßnahmen aus Ersatzzahlungen finden Sie unter „Nachhaltige Naturschutzmaßnahmen“ im Kartendienst. Hier finden Sie auch Datengrundlagen zur Umsetzung der LKompVO.